Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen und für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt der Stadt Rotenburg a.d. Fulda
Marktplatz 15
36199 Rotenburg a.d. Fulda
Tel. 06623 / 933 - 155
Weitere Informationen rund um das Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeit finden Sie unter https://innen.hessen.de (Bürger&Staat, Ausländerwesen, Einbürgerung), bei den unteren Verwaltungsbehörden und Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Welche Gebühren fallen an?
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51 Euro.
Rechtsgrundlage
§§ 8, ff. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)