Wichtig:
Bitte informieren Sie sich vorab bei der ausländischen Behörde, ob diese Urkunde auch akzeptiert wird.
Besonderheiten für Urkunden zur Verwendung innerhalb der EU:
Die neuen Regeln ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern nur den Nachweis der Echtheit ihrer öffentlichen Urkunden, jedoch nicht die Anerkennung von deren Rechtswirkung außerhalb des EU-Landes, in dem sie ausgestellt wurden. Die Anerkennung der Wirkung einer öffentlichen Urkunde unterliegt weiterhin dem nationalen Recht des EU-Landes, in dem die betreffende Person das Dokument vorlegt.
Eine internationale Urkunde kostet 11,00 €.
Jede weitere Ausfertigung der selben Urkunde kostet 5,50 €. Urkunden für die gesetzliche Sozialversicherung (Rente, Krankenkasse usw.) sind gebührenfrei.