Angeln
Petri Heil ! Kombinieren Sie doch einen Angel- und Erholungsurlaub im nordhessischen Mittelgebirge.
Für Ihr Hobby bietet der Rotenburger Angelsportverein (SAV) folgende Möglichkeiten:
Allgemeine Fischwaid: Die Gewässer des SAV Rotenburg weisen immer einen sehr guten Besatz vor, der durch
die alljährlichen Hochwasser zusätzlich aus den sonst gesperrten Naturschutzgewässern aufgefüllt wird.
Grundlegendes: -
- An unseren Fischgewässern gelten die gesetzlichen Regelungen des hessischen Fischereigesetzes
und der hessischen Landesfischereiordnung und sind zu beachten.
- Angeln darf man nur mit einem gültigen Fischereischein. Fischereischeine anderer Bundesländer
sind auch in Hessen gültig.
- Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen
unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang
mit einem Jugendfischereischein ausüben.
- Angeln dürfen Sie mit 2 Handangeln im Bedienungsbereich
- Reusen legen ist nicht erlaubt.
- In den Gruben ist das Anfüttern in den Monaten Juli, August und September untersagt.
Generell das Anfüttern bitte auf das notwendigste beschränken.
PKW und Angeln: Grundsätzlich gilt die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Fuldaauen".
Das Schutzgebiet ist durch amtliche Schilder gekennzeichnet. Das Fahren oder das Parken
von Kraftfahrzeugen aller Art ist Fischereierlaubnisinhabern innerhalb des Schutzgebietes nicht gestattet.
Das Befahren der Wiesen, Weiden und Äcker ist grundsätzlich verboten. Der PKW ist so auf oder neben
dem Weg abzustellen, dass niemand behindert wird. Das Abstellen des PKW zwischen der Alten und
Neuen Fuldabrücke ist nicht erlaubt.
Angelverbotszonen: - In den Naturschutzgebieten ist Angelverbot sowie Betretungsverbot
- Angelverbot im Laich- und Schonbezirk des Großen Storchensee
- Angel- und Betretungsverbot auf der Landzunge (Brutzone) in der Großen Grube Braach
vom 01.02. - 31.05. eines jeden Jahres - Fisch-, Laich- und Schonbezirk in den Gruben am Sand
- Angelverbot im Turbinenbereich des Kraftwerkes; das Betreten oder Überqueren des Wehres
ist verboten (Privatbesitz)
- Angelverbot im Fischweg und ca. 50 m oberhalb und ca. 50 m unterhalb
Gewässerverunreinigungen - Gewässerverunreinigungen jeglicher Art sind unverzüglich bei den zuständigen Personen und
(oder) Behörden (Polizei, Fischereibehörde) anzuzeigen. - Fischgeweide (Innereien) dürfen
nicht ins Wasser geworfen werden. - Angelplätze sind sauber zu halten!
Müll sowie Unrat ist ordnungsgemäß zu entsorgen!
Gasterlaubnisscheine erhalten Sie unter Vorlage eines gültigen Jahresfischereischeines.
Weitere Informationen zu Fangbegrenzungen, Angelverbotszonen Fanggebieten etc. und Gasterlaubnisscheine erhalten Sie bei: Tourist-Information Marktplatz 2 Tel: ( 0 66 23 ) 55 55
Öffnungszeiten: Mo-Do 8.30-17.00 Uhr Fr 8.30-13.00 Uhr
zusätzlich von April-Oktober: Fr. 8.30-17.00 Uhr und Sa 10.00-13.00 Uhr
Anglerheim am Storchensee
Tel: 0162 4053641
Öffnungszeiten: Mittwoch-Samstag ab 14.00 Uhr Sonntag ab 10.00 Uhr
Gebühren für Gasterlaubnisscheine: Tagesschein: € 10,00 Wochenschein: € 35,00 Monatsschein: € 60,00
Hinweis:
Aufgrund rückgängigem Bestand an Barben
wurden diese ab sofort unter Fangverbot gestellt !