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Landtagswahl 2023
Landtagswahl 2023
Am 08.10.2023 ist Landtagswahl
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
anlässlich der Landtagswahl am 8. Oktober haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
(Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL- Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.)
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert - dies soll laut der Deutschen Post AG bis spätestens 16. September geschehen.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Auf der Rückseite dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, mit dem Sie den Antrag auf Briefwahl / Erteilung eines Wahlscheins ganz einfach stellen können. Außerdem können die Briefwahlunterlagen ab Montag, den 28. August auch persönlich vor Ort im Rathaus und nach Vorlage des Wahlschein-Antrages beantragt werden.
Das Wahlbüro hat dafür zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag – Mittwoch: 9 - 12 Uhr & 14 - 16 Uhr
- Donnerstag: 9 - 12 Uhr & 14 - 18 Uhr
- Freitag: 9 - 12 Uhr
- Hier gehts zur Datenschutzerklärung
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
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