Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt 36199 Rotenburg a. d. Fulda am 08. Oktober 2023


Öffentliche Bekanntmachung

des Wahlleiters der Stadt 36199 Rotenburg a. d. Fulda

 

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
der Stadt 36199 Rotenburg a. d. Fulda am 08. Oktober 2023

 

1. In der Stadt Rotenburg a. d. Fulda mit ca. 14.000 Einwohnern ist die hauptamtliche Stelle

der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Besoldung und die Aufwandsentschädigung richten sich nach der Hessischen Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschalen der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) vom 17.02.2014. U.a. ist das Amt danach der Besoldungsgruppe B 2 zugeordnet.

Die Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers endet mit Ablauf des 19. März 2024.

Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Ausschluss von der Wählbarkeit gelten § 32 Abs. 2 und § 31 Hessische Gemeindeordnung (HGO) entsprechend.

Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 2. hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend. Zusätzliche Informationen zu der Stelle oder zur eigentlichen Wahl können bei dem Wahlleiter der Stadt 36199 Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14, Zimmer Nr. 215 erfragt werden.

2. Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Rotenburg a. d. Fulda aufgefordert.

Die Wahl findet nach der Bestimmung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

  • am Sonntag, 08. Oktober 2023, eine evtl. Stichwahl
  • am Sonntag, 29. Oktober 2023 statt.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen.

Insbesondere gilt folgendes:

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, Tags der Geburt, Geburtsorts, Berufs oder Stands und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.

Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei der Wahl des Bürgermeisters in der Vertretungskörperschaft, also der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal sovielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Vertretungskörperschaft, also die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda von Gesetzes wegen Vertreter hat. Die Zahl der Stadtverordneten beträgt 31.

Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Stadt Rotenburg a. d. Fulda) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Stadt Rotenburg a. d. Fulda) aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist und auch alle anderen Anforderungen des § 12 Abs. 1 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) beachtet worden sind. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

Die Wahlvorschläge sind während der allgemeinen Öffnungszeiten, spätestens am Montag, 31. Juli 2023 bis 18.00 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, 36199 Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14, Zimmer Nr. 215, einzureichen.

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

  • Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist,
  • eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt,
  • die erforderliche Anzahl der ggf. notwendigen Unterstützungsunterschriften auf amtlichen Formblättern sowie Bescheinigungen des Magistrats der Stadt Rotenburg a. d. Fulda über das Wahlrecht der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und
  • bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde.

Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Dies gilt auch für Einzelbewerber/Einzelbewerberinnen.

Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen vorgeschriebenen amtlichen Formblätter sind im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter http://wahlen.hessen.de/kommunen/direktwahlen - Vordrucke für Parteien - eingestellt und können auf elektronischem Weg von dort heruntergeladen werden.

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 31. Juli 2023 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

 

Rotenburg a. d. Fulda, 07. März 2023
Der Wahlleiter
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Aschenbrenner, Oberamtsrat