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Öffentliche Bekanntmachung
Einziehung einer Teilfläche einer gewidmeten Straße im Stadtteil Braach
Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda als zuständige Straßenbaulastbehörde beabsichtigt, die Einziehung eines Teilstücks der Fuldastraße im Stadtteil Braach gemäß § 6 Hess. Straßenverkehrsgesetz (HStrG).
Es handelt sich hierbei um eine Teilfläche aus
Gemarkung Braach, Flur 8, Flurstück 137/12, ca. 95 m² von insgesamt 796 m²
Diese Teilfläche befindet sich direkt vor dem Haus „Fuldastraße 2“ und hat seine Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren.
Unterlagen zur Einziehung liegen bei der Stadtverwaltung Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14/15, 2. Etage – Fachbereich Bauen und Liegenschaften – aus und können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Tel.: 06623 / 933 301 oder 933 300 eingesehen werden.
Die Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche endet voraussichtlich drei Monate nach dieser Einziehungsankündigung; zum 31.08.2023.
Die bevorstehende Einziehung wird hiermit gemäß § 6 (2) Hess. Straßenverkehrsgesetz angekündigt und auf Grund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda öffentlich bekannt gegeben.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung der v. g. öffentlichen Teilverkehrsfläche in der Gemarkung Braach wird hiermit ausgefertigt.
Rotenburg a. d. Fulda, den 05.05.2023
Der Magistrat
gez. Grunwald
Bürgermeister