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Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung der Hundesteuer
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023
Gemäß der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rotenburg a. d. Fulda vom 16. Dezember 2021 beträgt die Steuer jährlich
für den ersten Hund 48,00 Euro
für den zweiten Hund 84,00 Euro
für jeden dritten und jeden weiteren Hund 120,00 Euro
Die Steuer für jeweils einen gefährlichen Hund beträgt jährlich 624,00 Euro.
Eine Änderung dieser Steuerbeträge ist nicht erfolgt, sodass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird.
Die Hundesteuer wird deshalb durch diese öffentliche Bekannmtachung - für alle Hundehalter, die bereits im Jahre 2022 Steuern entrichtet haben - für das Kalenderjahr 2023 in ihrer Höhe auf der Basis der v. g. Rechtsvorschriften festgesetzt.
Die Steuer ist jeweils zum 01. Juli eines Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig. Auf Antrag kann die Steuer auch in vierteljährlichen Beträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November bzw. in Halbjahresbeträgen zum 15. Februar und 15. August entrichtet werden.
Die bei der Anmeldung des Hundes ausgegebene Hundesteuermarke bleibt für die Dauer der Hundehaltung gültig.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriflticher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schrifltich oder zu Niederschrift bei dem Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14, I. Etage, Steueramt, Zimmer 208, zu erheben.
Rotenburg a. d. Fulda, 02.01.2023
Der Magistrat
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
gez. Nölke
Erster Stadtrat