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Öffentliche Bekanntmachung
Jugend-Schöffenwahl 2023
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Kandidatenfindung in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda für die Jugend-Schöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 werden bundesweit die Jugend-Schöffen für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten und bei den Landgerichten für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt Frauen und Männer, die am Amtsgericht in Bad Hersfeld und dem Landgericht in Fulda als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Die Stadt schlägt dem Jugendhilfeausschuss beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Vorbereitung der Wahlvorschlagsliste Kandidatinnen und Kandidaten vor, aus der dann in der zweiten Jahreshälfte 2023 vom Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Bad Hersfeld die Jugend-Schöffen gewählt werden. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Schöffen müssen ihre Rolle im Gerichtsverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten bewerben sich für das Jugend-Schöffenamt schriftlich oder per E-Mail ordnungsverwaltung@rotenburg.de bis zum Mittwoch, 05. April 2023 beim Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Rathaus, Marktplatz 14, 36199 Rotenburg a. d. Fulda. Telefonische Auskünfte gibt der Fachbereich Finanzen und Ordnung im Rathaus, Telefon 06623 933200. Bewerbungsvordrucke und weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de – Kommune – Formulare – Bewerbungsformular für das Jugendschöffenamt.
Der Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Rotenburg a. d. Fulda, 09. März 2023
gez. Grunwald
Bürgermeister