Öffentliche Bekanntmachung
V. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung in Rotenburg a. d. Fulda am 04.02.2021 folgende V. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel I
Die Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda vom 13.11.2012 in der Fassung der IV. Änderung vom 19.05.2016 wird wie folgt ergänzt:
§ 7b wird wie folgt neu eingefügt:
§ 7b Film- und Tonaufnahmen
In öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung/Ausschüsse/Ortsbeiräte sind Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung oder der Übertragung im Internet zulässig. Die Film- und Tonaufnahmen sind der oder dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. Die Medienvertreterin oder der Medienvertreter hat auf Verlangen der oder des Vorsitzenden einen Nachweis über ihre oder seine Berechtigung zu führen.
Artikel II
Diese V. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda tritt zum 01. März 2021 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/n hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Rotenburg a. d. Fulda, 05.02.2020
Der Magistrat
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Grunwald
Bürgermeister