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Reisepass: Verlustanzeige
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda- Verlusterklärung Ausweisdokumente
Über den Internetlink werden Sie zur Plattform des eingesetzten Fachverfahrens „emeld21“ unseres Rechenzentrums (ekom21 GmbH) weitergeleitet. Eine Registrierung zur Nutzung der Dienste ist nicht erforderlich. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars wird Ihr gemeldeter bzw. angezeigter Vorgang bearbeitet. Beachten Sie bitte auch die Hinweistexte am Anfang bzw. Ende des Onlineprozesses. Bei bestimmten Vorgängen ist eine persönliche Vorsprache Ihrerseits notwendig.
- Verlusterklärung Ausweisdokumente
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Kurztext
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
- Zuständig: Passbehörde der Wohnortgemeinde
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An wen muss ich mich wenden?
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