Standesamt Rotenburg

Standesamt

Standesamt

Das Standesamt und die Friedhofsverwaltung sind vom 15. Januar bis 16. Februar zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag
9 bis 16.30 Uhr
Dienstag
9 bis 13 Uhr
Mittwoch
9 bis 13 Uhr
Donnerstag
9 bis 18 Uhr
Freitag
7 bis 12 Uhr
  • Das Standesamt in Rotenburg

    Das Standesamt in Rotenburg finden Sie im "Alten Rathaus" am Marktplatz 15.

    Für die Ausstellung und Abholung von Urkunden sowie die Beurkundung von Sterbefällen benötigen Sie während unserer Öffnungszeiten keinen Termin. Für alle anderen Angelegenheiten (z.B. Anmeldung Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung, Namenserklärung usw.), vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit uns.

  • Die Stellung der Standesbeamten in der Verwaltung

    Als Urkundsbeamte sind die Standesbeamten unabhängig und keinen fachlichen Weisungen von Vorgesetzten unterworfen. Die Anweisung zu einer bestimmten Bearbeitung eines konkreten Personenstandsfalls kann ausschließlich durch den Personenstandsrichter am Amtsgericht bzw. durch die weiteren Gerichtsinstanzen erfolgen.

  • Die Bedeutung des Standesamtes für die Gesellschaft

    • Die Arbeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist ein wesentlicher Beitrag für das Funktionieren der Gesellschaft, der Volkswirtschaft und der öffentlichen Verwaltung.
    • Im Standesamt Rotenburg sind jährlich bis zu XX und mehr Nationen zu verzeichnen, deren Angehörige z.B. heiraten oder neugeborene Babys anmelden möchten. Die Standesbeamtinnen übernehmen somit auch einen grundlegenden Beitrag zur Integration ausländischer Mitbürger.
    • Die Standesbeamten sind Dienstleister für Melde-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörden, Jugendämter, Notare, Familien- und Nachlassgerichte. Sie sind im Rahmen gesetzlicher Nutzungsrechte Informationsquelle für Privatpersonen, Ahnenforscher, Wissenschaftler, Erbenermittler, Gläubiger, Rentenversicherungsträger, Polizei, Justiz und zahlreiche weiterer Behörden, aber auch für ausländische Konsulate und Botschaften.
  • Technisch auf dem neusten Stand

    • In unserem Rotenburger Standesamt ist neueste Informationstechnik mit einem maßgeschneiderten Programm zur Bearbeitung und Beurkundung der Personenstandsfälle im Einsatz.
    • Die im Jahr 2009 erfolgte Reform des Personenstandsrechts hat die bisher papiergebundenen Personenstandsbücher durch elektronische Personenstandsregister abgelöst. Damit einher geht die Verbesserung des Bürgerservice sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung des Datenaustausches zwischen den Behörden.
  • Was wir tun

    Neben der Beurkundung von Eheschließungen und der Anmeldung Neugeborener gehören noch weitere Aufgaben zum Tätigkeitsgebiet einer Standesbeamtin, so unter anderem:

    • Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen.
    • Beurkundung von Namenserklärungen für Kinder, Ehegatten, Lebenspartner und Spätaussiedler.
    • Folgebeurkundungen und -eintragungen in den Personenstandsbüchern bzw. -registern, wie z.B. in- und ausländische Adoptionen, behördliche Namensänderungen, Scheidung oder Aufhebung einer Ehe und Todeserklärungen.
    • Prüfung der Namensführung nach Eheschließung oder Scheidung im Ausland mit eventueller Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern und eventuell nötige Folgebeurkundungen / Folgearbeiten in inländischen Personenstandsregistern.
    • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften oder Sterbefällen von Deutschen oder gleichgestellten Personen im Ausland.
    • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche oder gleichgestellte Personen für Eheschließungen im Ausland und vieles mehr.
  • Gebühren des Standesamtes Rotenburg

    Eheschließung

    Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung)

    • nur deutsches Recht: 47,00 €
    • Beachtung ausländisches Recht, je Recht: 23,50 €

    Durchführung der Eheschließung

    • in den Amtsräumen, während der Öffnungszeiten: 47,00 €
    • in den Amtsräumen, außerhalb der Öffnungszeiten: 71,00 €


    Ehefähigkeitszeugnis

    Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis

    • nur deutsches Recht: 47,00 €
    • Beachtung ausländisches Recht, je Recht: 23,50 €
    • Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine/n ausländische/n Staatsangehörige/n: 47,00 €


    Urkunden

    • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister: 12,00 €
    • Eheurkunde oder Auszug aus dem Eheregister/Familienbuch: 12,00 €
    • Lebenspartnerschaftsurkunde: 12,00 €
    • Sterbeurkunde oder Auszug aus dem Sterberegister: 12,00 €
    • Für ein zweites Stück und jedes weitere Stück der vorgenannten Urkunden, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang erstellt wird: 6,00 €

    Sonstige Gebühren

    • Eidesstattliche Versicherung (Eid.Vers.): 36,00 €
    • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe: 94,00 €
    • Nachbeurkundung einer Geburt / eines Sterbefalles im Ausland: 47,00 €
    • Erklärung zur Namensführung Ehegatten: 23,50 €
    • Erklärung zur Namensführung eines Kindes: 23,50 €
    • Anerkennung der Vaterschaft / Mutterschaft: gebührenfrei
    • Bescheinigung über die Namensführung: 12,00 €
    • Erklärung über die Reihenfolge der Vornamen: 23,50 €

Ansprechpartner

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