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Sportstätten
Sportstätten
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Hotspot-Regelung in den Sporthallen (gedeckte Sportstätten) im Landkreis für den Sportbetrieb die 2G-Plus-Regelung gilt.
Das bedeutet, nur folgende Personen dürfen eingelassen werden:
- Doppelt geimpft und getestet
- Genesen und getestet
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen
- Geimpft, genesen, geimpft
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung)
- Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)
Dies gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt die Begrenzung auf maximal 250 Personen. Weitere Infos zu den aktuellen Regelungen zum Sportbetrieb gibt es im Internet unter www.landessportbund-hessen.de.
Sie sind ein städtischer Sportverein und haben zur Durchführung Ihres Sportangebotes Interesse an einer Sporteinrichtung? Wenden Sie sich gern an einen der aufgeführten Ansprechpartner.
Die Sportstättenverwaltung umfasst die Vergabe und Nutzungskontrolle der in Rotenburg a. d. Fulda vorhandenen kreiseigenen und städtischen Sportstätten.
Folgende Sportstätten vermietet die Stadt Rotenburg a. d. Fulda
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