Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Auskunfts- und Übermittlungssperren


Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Betr.: Auskunfts- und Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Der Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda weist darauf hin, dass verschiedene private und öffentliche Einrichtungen sowie Personen auf Antrag Auskünfte aus dem Melderegister erhalten.

Die Auskunft umfasst nach § 44 (1) Satz 1 i. V. m. § 35 BMG den Vor- und Familiennamen, akademische Grade und die Anschrift, sowie gegebenenfalls Tag und Art eines Jubiläums.

In den folgenden vier Fällen kann die Weitergabe der Daten ohne Begründung untersagt werden:

  1. Gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft (§ 42 BMG).
  2. Gegenüber Adressbuchverlagen (§ 50 (5) i. V. m. (3) BMG).
  3. Gegenüber Parteien, Wählergruppen und Trägern für Abstimmungen (§ 50 (5) i. V. m. (1) BMG).
  4. Eine Sperre von Alters- und Ehejubiläumsdaten (§ 50 (5) i. V. m. (2) BMG)   –  Glückwünsche, Besuche und Urkunden entfallen, ebenfalls Einladungen zum Seniorennachmittag!

 

In dem folgenden Fall kann die Weitergabe der Daten nur mit Begründung untersagt werden:

Die Sperre jeder Melderegisterauskunft kann nur beantragt werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch die Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann (§ 51 BMG).

Auf der Grundlage des § 50 (5) BMG besteht für Betroffene die Möglichkeit, beim Bürgerservicebüro der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14/15 (Zimmer 106-107) auf Antrag die entsprechende Auskunfts- und Übermittlungssperre einrichten zu lassen.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht nach § 50 (5) BMG.

 

Rotenburg a. d. Fulda, 20.02.2026

Der Magistrat

gez. Weber
Bürgermeister


Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 27.02.2026 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekannt gemacht.


Rotenburg a. d. Fulda, 27.02.26

gez. Weber
Bürgermeister