Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;  BPlan PV-Freiflächenanlage An der Kuppe


Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

 

Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

1.) Bekanntgabe der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „PV-Freiflächenanlage An der Kuppe“ in der Gemarkung Seifertshausen und
2.) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung


1.) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 02.11.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „PV-Freiflächenanlage An der Kuppe“ in der Gemarkung Seifertshausen beschlossen.

Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „PV-Freiflächenanlage An der Kuppe“ umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Seifertshausen Flur 5, Flurstücke 1, Teil aus 11, 32, Teil aus 46 und 56.

Räumlicher Geltungsbereich

 

2.) Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:

Geplant ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung von etwa 6 Megawatt. Des Weiteren werden auf einem kleinen Teil der Flächen technische Nebeneinrichtungen und Batteriespeicher geplant. Diese sollen den überschüssigen Solarstrom, der tagsüber erzeugt wird, speichern, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise in der Nacht oder bei einem Stromausfall, wieder zu nutzen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „PV-Freiflächenanlage An der Kuppe“ wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 23.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026 über diese Internetseite sowie auf dem Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r bereitgestellt.

Zusätzlich liegen die erwähnten Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Rotenburg, Marktplatz 14-15, 36199 Rotenburg a. d. Fulda von Mo.–Mi. 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Do. 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Fr. 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Rotenburg elektronisch über die E-Mail-Adresse stadtplanung@rotenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bauamt der Stadt oder gemäß § 4b BauGB dem für die Planung verantwortlichen Büro elektronisch unter heinrichwacker57@aol.com, vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind im Internet auf der Homepage der Stadt Rotenburg unter https://www.rotenburg.de/datenschutz/ abrufbar.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg in Verbindung mit § 3 (1) BauGB.

Parallel wird das Verfahren  zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil A für diesen Bereich durchgeführt.

 

Rotenburg a. d. Fulda, den 16.03.2026

gez. Weber
Bürgermeister


Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 23.03.2026 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekannt gemacht.

Rotenburg a. d. Fulda, 23.03.2026

gez. Marcus Weber
Bürgermeister