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Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda; BPlan PV-Freiflächenanlage Lochacker
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
1.) Bekanntgabe der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „PV-Freiflächenanlage Am Lochacker“ in der Gemarkung Dankerode,
2.) Bekanntgabe der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Golfplatz Dankerode“ in der Gemarkung Dankerode und
3.) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
1.) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg an der Fulda hat in ihrer Sitzung am 16.05.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „PV-Freiflächenanlage Am Lochacker“ in der Gemarkung Dankerode beschlossen.
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „PV-Freiflächenanlage Am Lochacker“ umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Dankerode Flur 2, Flurstücke 108/4, 109/5, Teil aus 3, 7, 28, 29, Teil aus 58, Teil aus 106/4 und 107/5 und Teil aus 124/27.

Räumlicher Geltungsbereich
2.) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg an der Fulda hat in ihrer Sitzung am 19.09.2024 die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Golfplatz Dankerode“ in der Gemarkung Dankerode beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Dankerode, Flur 1, Flurstücke 19, 20, 21, 22/1, 22/2, Teil aus 38, 40/1, 41, 42/1, 43, Teil aus 44, 81/39 und 83/46, Flur 2, Flurstücke Teil aus 3, 7, Teil aus 8, 9, 10, 11, 13 und 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29, Teil aus 38, 42, 43, 44, 45, 46, 48, 49, 50, 51, 52, Teil aus 56 und 58, 64/1, 66, Teil aus 67 und 68/2, 69, 70, 71, Teil aus 72, 76 und 81/7, Teil aus 83, 102/68, 103/75, Teil aus 104/41, 105/83, Teil aus 106/4 und 107/5, 108/4, 109/5, Teil aus 114/47 und 122/27, 123/27, Teil aus 124/27 und Flur 5, Flurstücke 2, 113/1, 114/1, 115/1, 116/1, 117/1, 118/1.

3.) Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Geplant ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung von etwa 35 Megawatt. Des Weiteren werden auf einem kleinen Teil der Flächen technische Nebeneinrichtungen und Batteriespeicher geplant. Diese sollen den überschüssigen Solarstrom, der tagsüber erzeugt wird, speichern, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise in der Nacht oder bei einem Stromausfall, wieder zu nutzen.
Da sich der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 5 „PV-Freiflächenanlage Am Lochacker“ innerhalb des bestehenden Bebauungsplans Nr. 2 „Golfplatz Dankerode“ befindet, soll dieser im gleichen Verfahren aufgehoben werden.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „PV-Freiflächenanlage Am Lochacker“ mit Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Golfplatz Dankerode“ wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 23.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026 über diese Internetseite sowie auf dem Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r bereitgestellt.
Zusätzlich liegen die erwähnten Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Rotenburg, Marktplatz 14-15, 36199 Rotenburg an der Fulda von Mo.–Mi. 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Do. 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Fr. 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Rotenburg elektronisch über die E-Mail-Adresse stadtplanung@rotenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bauamt der Stadt oder gemäß § 4b BauGB dem für die Planung verantwortlichen Büro elektronisch unter heinrichwacker57@aol.com, vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind im Internet auf der Homepage der Stadt Rotenburg unter https://www.rotenburg.de/datenschutz/ abrufbar.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg in Verbindung mit § 3 (1) BauGB.
Parallel wird das Verfahren zur 106. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil A für diesen Bereich durchgeführt.
Rotenburg a. d. Fulda, den 16.03.2026
gez. Weber
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 23.03.2026 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekannt gemacht.
Rotenburg a. d. Fulda, 23.03.2026
gez. Marcus Weber
Bürgermeister
