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Öffentliche Bekanntmachung
Ankündigung der Einziehung von zwei öffentlichen Flächen in der Gemarkung Rotenburg
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Ankündigung der Einziehung von zwei öffentlichen Flächen in der Gemarkung Rotenburg
Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda beabsichtigt, folgende öffentliche Flächen in der Gemarkung Rotenburg einzuziehen:
Gemarkung Rotenburg
Flur 7, Flurstück 398/1 („Am Kies/Schmaler Weg“) = ca. 47 m² von 661 m² und
Flur 7, Flurstück 398/2 („Am Kies“) = 16 m²
Bei der einzuziehenden Fläche des Flurstücks 398/1 handelt es sich um eine städtische Teilfläche der Straße „Am Kies“ in unmittelbarer Nähe der Straße „Schmaler Weg“. Die Teilfläche befindet sich am Ende des Flurstücks 398/1 in nordwestlicher Richtung zwischen den Häusern „Am Kies 16“, “Am Kies 20b“ und teilweise „Am Kies 20a“ und endet in Verlängerung der beiden Hauswände der Grundstücke „Am Kies 16“ und „Am Kies 20b“ in Richtung der Mauer am städtischen Grundstück Flur 7, Flurstück 398/2, „Am Kies“.
Das Grundstück 398/2 schließt am Ende des v. g. Grundstücks 398/1 entlang der Mauer auf dem Grundstück Flur 6, Flurstück 70/11 sowie dem Grundstück „Am Kies 16“ an.
Für diese Flächen bestehen keine öffentlichen Verkehrsbedürfnisse mehr. Die Eigenschaft als öffentliche Flächen enden voraussichtlich drei Monate nach dieser Einziehungsankündigung.
Die bevorstehenden Einziehungen werden hiermit gemäß § 6 (2) Hessisches Straßengesetz angekündigt und auf Grund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda öffentlich bekannt gegeben.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung der v. g. öffentlichen (Teil-)flächen in der Gemarkung Rotenburg wird hiermit ausgefertigt.
Rotenburg a. d. Fulda, den 16.02.2026
Der Magistrat
gez.
Weber
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 18.02.2026 auf der Internetseite der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekannt gemacht.
