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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 Nr. 387) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69) hat die Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2025 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
375 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
475 v.H.
2. für die Gewerbesteuer
381 v.H.
§ 2
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2026.
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Die Hebesatzsatzung vom 05.12.2024 tritt mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Rechtsvorschriften eingehalten wurden.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Rotenburg a. d. Fulda, den 04.12.2025
Magistrat der Stadt
Rotenburg a. d. Fulda
gez. Weber
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am 05.12.2025 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekannt gemacht.
Rotenburg a. d. Fulda, 09.12.2025
gez. Weber
Bürgermeister
