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Öffentliche Bekanntmachung
Ankündigung der Einziehung von zwei öffentlichen Wegeflächen in der Gemarkung Rotenburg
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Ankündigung der Einziehung von zwei öffentlichen Wegeflächen in der Gemarkung Rotenburg
Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda beabsichtigt, folgende zwei öffentliche Wegefläche in der Gemarkung Rotenburg einzuziehen:
Gemarkung Rotenburg
Flur 17, Flurstück 33/2 („An der goldenen Schachtel“) = ca. 850 m² von 2.522 m² sowie
Flur 18, Flurstück 7/33 („Hinter dem Garten“) = 959 m².
Bei der einzuziehenden Teilfläche „An der goldenen Schachtel“ handelt es sich um die hintere Teilfläche der städtischen Wegefläche im Wald „Am Silberberg“ im Bereich der letzten Linkskurve zur Wohnbebauung am „Dickenrück“ hin. Das Grundstück Flur 17, Flurstück 33/2 beginnt ursprünglich ca. 80 Meter hinter dem auf der gegenüberliegenden Seite befindlichen Parkplatz in Richtung Rotenburg und verläuft dann entlang der Landstraße K60 sowie einer Funk- und Fernmeldeanlage in Richtung Wohnbebauung „Dickenrück“.
Die Teilwegefläche „Hinter dem Garten“ schließt direkt an die Wegefläche „An der goldenen Schachtel“ in Richtung Wohnbebauung „Dickenrück“ an und endet an der Landstraße K60 gegenüber dem Grundstück „Dickenrück 3“.
Für diese Flächen bestehen keine öffentlichen Verkehrsbedürfnisse mehr. Die Eigenschaften als öffentliche Wegeflächen enden voraussichtlich drei Monate nach dieser Einziehungsankündigung.
Die bevorstehende Einziehung wird hiermit gemäß § 6 (2) Hessisches Straßengesetz angekündigt und auf Grund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda öffentlich bekannt gegeben.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung der v. g. öffentlichen Wegeflächen in der Gemarkung Rotenburg wird hiermit ausgefertigt.
Rotenburg a. d. Fulda, den 16.07.2025
Der Magistrat
gez. Weber
Bürgermeister