Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung 

III. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung


III. Satzung zur Änderung

der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI. 2025 Nr.24), hat die Stadtverordnetenversammlung in Rotenburg a. d. Fulda am 11. September 2025 folgende III. Satzung zur Änderung Hauptsatzung beschlossen:

 

Artikel l

Die Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda vom 16.09.2021 in der Fassung wird wie folgt ergänzt:

§ 8 Abs. 1 wird neu gefasst:

 

(1) Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden durch Bereitstellung auf der Internetseite im Sinne von § 5 a BekantmachungsVO der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de unter Angabe des Bereitstellungstages öffentlich bekannt gemacht.

Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Stadt während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auf dieses Recht wird auch auf der Internetseite der Stadt hingewiesen.

Die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gilt nicht im Bauleitplanverfahren. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck in der HNA - Rotenburg-Bebraer- Allgemeinen im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO.

Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen.

Bei öffentlicher Bekanntmachung im Internet ist die Bekanntmachung mit dem Ablauf des Bereitstellungstages im Internet vollendet.

 

Artikel II

Diese III. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda tritt zum 01. Oktober 2025 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/n hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

 

Rotenburg a. d. Fulda, 12. September 2025

Der Magistrat
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

gez. Weber
Bürgermeister