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Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses und des Jahresberichtes der Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda
Auf Grund des § 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) i.d.F. vom 09. Juni 1989 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in ihrer Sitzung am 11.09.2025 folgenden Beschluss gefasst hat:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den Jahresabschluss der Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda für das Wirtschaftsjahr 2024 gemäß § 5 Satz 2 Nr. 11 und § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 fest.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Der Gewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 785.279,31 Euro wird wie folgt verwendet:
- Aus dem Gewinn des Geschäftsjahres 2024 im Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von 510.904,70 Euro werden 440.000,00 Euro an den städtischen Haushalt abgeführt. Der Restbetrag in Höhe von 70.904,70 Euro wird in die Rücklage eingestellt.
- Aus dem Gewinn des Geschäftsjahres 2024 im Bereich Wasserversorgung in Höhe von 276.781,81 Euro werden 154.440,13 Euro an den städtischen Haushalt abgeführt. Die anfallende Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag in Höhe von 24.440,13 Euro sind hiervon einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Der Restbetrag in Höhe von 122.341,68 Euro wird in die Rücklage eingestellt. - Der Verlust des Geschäftsjahres 2024 im Bereich Strom- und Wärmegewinnung in Höhe von 3.473,00 Euro wird der Rücklage entnommen.
- Der Gewinn des Geschäftsjahres 2024 im Bereich technisches Rathaus in Höhe von 1.065,80 Euro wird in die Rücklage eingestellt.
Rotenburg a. d. Fulda, 12. September 2025
Der Magistrat der
Stadt Rotenburg a. d. Fulda
gez. Weber
Bürgermeister