- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Öffentliche Bekanntmachung
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Kathus/Sorga

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Telefon: +49 (611) 535-2000, Fax: +49 (611) 535-2101
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de
Öffentliche Bekanntmachung
Gz. 2-HR-05-24-99-01-B-0002#001
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kathus/Sorga
Verfahrensnummer: VF 2499
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
der Flurbereinigung Kathus/Sorga
In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren
Kathus/Sorga - VF 2499 -
lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 02.02.2018 (GVBl. I S. 426) - in der derzeit geltenden Fassung - die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zum Termin zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kathus/Sorga am
Dienstag, dem 05.05.2026 um 18:30 Uhr
in die Solztalhalle Kathus
Am Rehgarten 9
36251 Bad Hersfeld-Kathus
ein.
Tagesordnung:
- Informationen zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens
- Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen zur Wahl und den Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
- Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG
- Wahl der Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 3 und 5 FlurbG
Die Ladung ist auch über den Link https://hvbg.hessen.de/VF2499 auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt.
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.
Ein Vollmachtsvordruck ist beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder kann ebenfalls über den o. g. Link abgerufen werden.
Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Diese Ladung zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in den Flurbereinigungsgemeinden, also in der Stadt Bad Hersfeld, der Gemeinde Schenklengsfeld und der Gemeinde Ludwigsau sowie den angrenzenden Gemeinden Alheim, Eiterfeld, Friedewald, Hauneck, Hohenroda, Kirchheim, Knüllwald, Niederaula, Neuenstein und Ronshausen sowie den angrenzenden Städten Bebra und Rotenburg an der Fulda öffentlich bekannt gemacht.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Homberg (Efze), den 26.03.2026
Im Auftrag
gez. (LS)
Fisahn
Verfahrensleiter
Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 08.04.2026 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekannt gemacht.
