Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über die Einziehung von städtischen Wegeflächen in der Gemarkung Rotenburg Flur 17, Flurstück 33/2, „An der goldenen Schachtel“ (Teilfläche) und Flur 18, Flurstück 7/33, „Hinter dem Garten“


Aufgrund der §§ 5 und 51 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025, Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in ihrer Sitzung am 04.12.2025 die nachstehende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

§ 1

In der Gemarkung Rotenburg werden folgende öffentliche Wegefläche eingezogen:

Gemarkung Rotenburg

Flur 17, Flurstück 33/2 = ca. 850 m² von insgesamt 2.522 m², „An der goldenen Schachtel“

Flur 18, Flurstück 7/33 = 959 m², „Hinter dem Garten“

Für diesen Weg bzw. diese Teilwegefläche besteht kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr.

 

§ 2

Die Aufhebung und Einziehung wird am Tage nach der Veröffentlichung dieser Satzung gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda rechtswirksam.

Stand der Katasterangaben: 03.11.2025

Ausfertigungsvermerk:

Es wird hiermit bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Rotenburg a. d. Fulda, den 05.12.2025

gez. Weber
Bürgermeister


Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am 10.12.2025 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekannt gemacht.

 

Rotenburg a. d. Fulda, den 10.12.2025

gez. Weber
Bürgermeister