- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung über die Einziehung einer städtischen Wegefläche in der Gemarkung Rotenburg, Flur 18, Flurstück 7/47, „Unterm Hofe“
Aufgrund der §§ 5 und 51 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025, Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in ihrer Sitzung am 04.12.2025 die nachstehende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:
§ 1
In der Gemarkung Rotenburg wird folgende öffentliche Wegefläche eingezogen:
Gemarkung Rotenburg
Flur 18, Flurstück 7/47 = 1.789 m², „Unterm Hofe“
Für diesen Weg besteht kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr.
§ 2
Die Aufhebung und Einziehung wird am Tage nach der Veröffentlichung dieser Satzung gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda rechtswirksam.
Stand der Katasterangaben: 03.11.2025
Ausfertigungsvermerk:
Es wird hiermit bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Rotenburg a. d. Fulda, den 05.12.2025
gez. Weber
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am 10.12.2025 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekannt gemacht.
Rotenburg a. d. Fulda, den 10.12.2025
gez. Weber
Bürgermeister
