Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung des Wahlleiters nach § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG)


Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich als Wahlleiter der Kommunalwahlen in Rotenburg a. d. Fulda hiermit fest, dass Herr Tobias Speckhaus aus dem Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) auf seinen erworbenen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung Rotenburg a. d. Fulda verzichtet.

 

Auf Grund der Bestimmung des § 34 Abs. 1 KWG rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des o. g. Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Die Bewerber Christian Orth, Gustav Paulussen und Frank Schönberg haben auf ihre Sitze verzichtet, sodass der nächste Bewerber Herr Kai Wenzl ist.

 

Ich stelle daher wiederum nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass

 

Herr Kai Wenzl,

Birkenweg 8,

36199 Rotenburg a. d. Fulda

 

als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe Einspruch nach § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim unterzeichnenden Wahlleiter in Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Rathaus) einzureichen. Innerhalb der Einspruchsfrist ist er im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Rotenburg a. d. Fulda, 05. Juni 2025

 

Der Wahlleiter der Kommunalwahlen in Rotenburg a. d. Fulda

gez. Aschenbrenner
Oberamtsrat