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Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung des Wahlleiters nach § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich als Wahlleiter der Kommunalwahlen in Rotenburg a. d. Fulda hiermit fest, dass Frau Anja Weber-Reich aus dem Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) auf ihren erworbenen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung Rotenburg a. d. Fulda verzichtet.
Auf Grund der Bestimmung des § 34 Abs. 1 KWG rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des o. g. Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Das ist der Bewerber Marco Boley.
Ich stelle daher wiederum nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass
Herr Marco Boley,
Heideweg 28,
36199 Rotenburg a. d. Fulda
als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe Einspruch nach § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim unterzeichnenden Wahlleiter in Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Rathaus) einzureichen. Innerhalb der Einspruchsfrist ist er im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rotenburg a. d. Fulda, 26. Mai 2025
Der Wahlleiter der Kommunalwahlen in Rotenburg a. d. Fulda
gez. Aschenbrenner
Oberamtsrat