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Öffentliche Bekanntmachung
Ankündigung der Einziehung einer öffentlichen Wegefläche in der Gemarkung Rotenburg
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Ankündigung der Einziehung einer öffentlichen Wegefläche in der Gemarkung Rotenburg
Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda beabsichtigt, folgende öffentliche Wegefläche in der Gemarkung Rotenburg einzuziehen:
Gemarkung Rotenburg
Flur 18, Flurstück 7/47 („Unterm Hofe“) = 1.789 m².
Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um eine städtische Wegefläche im Bereich „Dickenrück“ der Gemarkung Rotenburg, die an die weitere städtische Wegefläche (Flur 18, Flurstück 7/44), die zwischen den Häusern „Dickenrück 2 und 3“ entlang führt, in nordöstlicher Richtung anschließt und zwischen den Grundstücken Flur 18, Flurstücke 7/42 und 7/48 (beide „Unterm Hofe“) am Waldrand „Dicke Rain“ (Flur 18, Flurstück 5/3) endet.
Für diese Fläche besteht kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr. Die Eigenschaft als öffentliche Wegefläche endet voraussichtlich drei Monate nach dieser Einziehungsankündigung.
Die bevorstehende Einziehung wird hiermit gemäß § 6 (2) Hessisches Straßengesetz angekündigt und auf Grund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda öffentlich bekannt gegeben.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung der v. g. öffentlichen Wegefläche in der Gemarkung Rotenburg wird hiermit ausgefertigt.
Rotenburg a. d. Fulda, den 16.07.2025
Der Magistrat
gez. Weber
Bürgermeister