- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Abbrennen von Brauchtumsfeuer
Leistungsbeschreibung
Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet sind, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Zu den Brauchtumsfeuern gehören insbesondere Osterfeuer, Martinsfeuer, Hutzelfeuer oder Christbaum verbrennen.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge / Formulare