Abbrennen von Brauchtumsfeuer

  • Leistungsbeschreibung

    Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet sind, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Zu den Brauchtumsfeuern gehören insbesondere Osterfeuer, Martinsfeuer, Hutzelfeuer oder Christbaum verbrennen.


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