Abbrennen von Brauchtumsfeuer

  • Leistungsbeschreibung

    Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet sind, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Zu den Brauchtumsfeuern gehören insbesondere Osterfeuer, Martinsfeuer, Hutzelfeuer oder Christbaum verbrennen.

  • Verfahrensablauf

    Alle Feuer sind genehmigungspflichtig und bedürfen einer vorherigen Antragstellung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Das vollständig ausgefüllte Antragsformular muss z. B. folgende Angaben enthalten:

    - Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters
    - Name, Alter und Telefonnummer der volljährigen Anschriftsperson, die während des Abbrennens anwesend sein muss
    - Beschreibung des Ortes, wo das Feuer stattfinden soll und Datum und Zeitrahmen der Veranstaltung
    - Art und Menge des schadstofffrei verbrennbaren Brennmaterials
    - Nachweis über die Bekanntmachung der öffentlichen Veranstaltung
    - beabsichtigte Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z. B. Feuerlöscher, Handy für Notruf)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Bei der Abgabe von Getränken und/oder Speisen während der öffentlichen Veranstaltung ist eine Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz erforderlich (Gebühr 25,00 €).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Anträge sind mindestens zwei Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung bei dem Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14-15, 36199 Rotenburg a. d. Fulda, zu stellen.

  • Anträge / Formulare