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Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Leistungsbeschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfall kalendern entnommen werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Mit Übertragung der Satzungs- und Gebührenhoheit auf den Müllabhol-Zweckverband „Rotenburg“ (MZV) zum 01. Januar 1997 ist der Zweckverband für die Abfallentsorgung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda vollumfänglich zuständig. Sämtliche Fragen der Abfallentsorgung können über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MZV geklärt werden. Zu erreichen sind sie über:
Telefon: +49 6622 9262-0
Telefax: +49 6622 9262-22