- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Personalausweis: Verlustanzeige
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.