Anliegerbescheinigung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.

    Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.

    Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:

    • Erschließungsbeiträge,
    • Straßenausbaubeiträge und
    • Kanalanschlussbeiträge.

    Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

    Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Eindeutige Identifikation des Grundstücks

    • Flurstücksnummer
    • Liegenschaftskataster-Kennung
    • Grundbuchblattnummer und -auszug
    • gegebenenfalls Adresse
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda

    Es fallen Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung (§ 8 Abs. 1 Zif. 28) an. Sie betragen pro Flurstück 10,00 €, höchstens 50.00 €.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende