Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.

    Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung. 
     

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda

    In der Kernstadt von Rotenburg a. d. Fulda sind in verschiedenen Straßen Bewohnerparkplätze ausgewiesen, auf denen nur mit einem Bewohnerparkausweis geparkt werden darf.

    Der Bewohnerparkausweis wird nur denjenigen Personen erteilt, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort mit Hauptwohnung gemeldet sind. 

    Das Kraftfahrzeug, für das der Bewohnerparkausweis gewährt werden soll, muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd genutzt werden. 

  • Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

    • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
    • die Wohnung wird selbst bewohnt und
    • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).

    Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .

    Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel. 

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda

    Beim Parken auf Bewohnerparkplätzen ist folgendes zu beachten:

    Die Kernstadt von Rotenburg a. d. Fulda ist in 7 Quartiere (A/B, D, E, F G, Ga, H) für das Bewohnerparken eingeteilt. Den Quartieren sind folgende Straßen zugeteilt:

    A/B

    • Am Hexenturm
    • Löbergasse
    • Badegasse
    • Ring
    • Burggasse
    • Marktplatz
    • Breitenstraße
    • Schloßgasse
    • Obertor

    D

    • Weingasse
    • Querweingasse
    • Quergasse
    • Taubengasse
    • Webergasse

    E

    • Obergasse
    • Scheunengasse
    • Altstadtstraße
    • Am Rainchen
    • Brückengasse
    • Untergasse

    F

    • Kirchplatz
    • Brauhausstraße
    • Steinweg
    • Lindenstraße
    • Hinter der Mühle
    • Neustadtstraße

    G

    • Brotgasse

    Ga

    • Gartenstraße

    H

    • Im Zwickel
    • Poststraße


    Der Bewohnerparkausweis berechtigt dazu, auf den Bewohnerparkplätzen des jeweiligen Quartiers, in dem sich der Wohnsitz befindet, zu parken. In anderen Quartieren darf mit dem Anwohnerparkausweis nicht geparkt werden. Die genaue Bezeichnung des Quartiers, in dem geparkt werden darf, ergibt sich aus dem Parkausweis. Die Quartierbezeichnung auf den entsprechenden Verkehrszeichen ist unbedingt zu beachten. 

    Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis, der nur für ein Quartier und ein Fahrzeug ausgestellt werden kann. 

    Der Bewohnerparkausweis ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen oder anzubringen, so dass sich die mit der Überwachung des Straßenverkehrs beauftragten Personen jederzeit vom Vorliegen des gewährten Sonderrechts überzeugen können.

    Änderungen der Antragsvoraussetzungen (Wohnsitz, Kfz-Kennzeichen, etc.) sind der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unverzüglich mitzuteilen. Bei Wegfall der Antragsvoraussetzungen ist der Bewohnerparkausweis zurückzugeben. 

    Bei Missbrauch kann der Parkausweis eingezogen werden. 

  • Anträge / Formulare


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An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

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