Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

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  • Leistungsbeschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda

    Die Aufgaben des Schiedsamts werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung oder der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und vom Vorstand des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk des Schiedsamt seinen Sitz hat, bestätigt.
     
    Aufsichtsrechtlich unterliegt das Schiedsamt bei Angelegenheiten außerhalb des Schlichtungsverfahrens der Stadt als Trägerin des Schiedsamtes, ansonsten der Justizverwaltung, vertreten durch das Amtsgericht Bad Hersfeld oder dem Oberlandesgericht.
     
     
     
     

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?


An wen muss ich mich wenden?

Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda

In Rotenburg a. d. Fulda hat die Stadtverordnetenversammlung für den Schiedsamtsbezirk XVIII folgende Bürger als Schiedspersonen gewählt und vereidigt:

Schiedsmann:

Herr Hans Wagner, wohnhaft Schillerstraße 11, 36199 Rotenburg a. d. Fulda, Stadtteil Lispenhausen

Telefon 06623 / 3395 oder mobil 0173 / 2745 814. 


Stellvertreterin des Schiedsmanns:

Frau Helga Bettenhausen, wohnhaft Martin-Luther-Straße 12, 36199 Rotenburg a. d. Fulda

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende