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Zweitwohnung / Nebenwohnung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda- Nebenwohnung anmelden
Über den Internetlink werden Sie zur Plattform des eingesetzten Fachverfahrens „emeld21“ unseres Rechenzentrums (ekom21 GmbH) weitergeleitet. Eine Registrierung zur Nutzung der Dienste ist nicht erforderlich. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars wird Ihr gemeldeter bzw. angezeigter Vorgang bearbeitet. Beachten Sie bitte auch die Hinweistexte am Anfang bzw. Ende des Onlineprozesses. Bei bestimmten Vorgängen ist eine persönliche Vorsprache Ihrerseits notwendig.
- Nebenwohnung anmelden
Was sollte ich noch wissen?
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Kurztext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
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An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.