Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

  • Leistungsbeschreibung

    Achtung: Innerhalb der bebauten Ortslage darf nicht verbrannt werden!
     
    Pflanzliche Abfälle können, unter dem Verbot der Geruchsbelästigung, durch Kompostieren oder Einbringen in den Boden beseitigt werden.
     
    Außerhalb der bebauten Ortslage darf verbrannt werden! Pflanzliche Abfälle dürfen aber nur dort verbrannt werde, wo sie angefallen sind.

    Verbrannt werden kann Montag - Freitag von 8.00 Uhr -16.00 Uhr und Samstag von 8.00 Uhr- 12.00 Uhr.
     

    In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Feuerwehreinsätze, die durch Verstöße gegen die Anzeigepflicht bzw. nicht richtiges Abbrennen entstanden sind, eine Kostentragungspflicht des Verursachers begründen.

  • Voraussetzungen

    Allgemeine Anforderungen an das Verbrennen

    • Zum Entfachen keine zusätzlichen Stoffe verwenden, die zur Personengefährdung, Rauch- oder Geruchsbelästigung führen
    • Ständige Aufsicht einer zuverlässigen Person
    • Verbrennen bei trockenem Wetter
    • Die Abfälle müssen so trocken sein, dass eine möglichst geringe Rauchentwicklung entsteht.
    • Bei aufkommendem starken Wind, Verkehrsbehinderung oder erheblicher Belästigung der Allgemeinheit ist das Feuer zu löschen.
    • Feuer und Glut müssen vor Verlassen der Brandstelle erloschen sein
    • Verbrennungsrückstände sind in den Boden einzuarbeiten


    Mindestabstände
     

    • 100m von Wohngebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen
    • 35m von sonstigen Gebäuden
    • 5m von der Grundstücksgrenze
    • 100m zu Lagern brennbarer oder explosiver Stoffe
    • 50m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
    • 100m von Naturschutzgebieten und Wäldern
    • 20m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern oder nicht abgeernteter Getreidefelder
    • Wenn innerhalb der Mindestabstände brennbare Pflanzen oder Gegenstände vorhanden sind, muss ein Sicherheitsstreifen von 5m Breite durch Umpflügen oder Fräsen angelegt werden
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle muss mindestens zwei Werktage vor dem Verbrennen beim Ordnungsamt der Stadt in schriftlicher Form eingehen.

  • Anträge / Formulare