Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

  • Zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda
    • Übermittlungssperre

      Über den Internetlink werden Sie zur Plattform des eingesetzten Fachverfahrens „emeld21“ unseres Rechenzentrums (ekom21 GmbH) weitergeleitet. Eine Registrierung zur Nutzung der Dienste ist nicht erforderlich. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars wird Ihr gemeldeter bzw. angezeigter Vorgang bearbeitet. Beachten Sie bitte auch die Hinweistexte am Anfang bzw. Ende des Onlineprozesses. Bei bestimmten Vorgängen ist eine persönliche Vorsprache Ihrerseits notwendig.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

  • Kurztext

    • Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
    • Wenn die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht gewünscht ist, dann kann dieser widersprochen werden.
    • Hierzu muss gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegt werden.