Rathaus & PolItik

Wahlen

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Wissenswert

Als Wahlzentrale der Stadt Rotenburg a.d. Fulda bereitet der die Abteilung 1 - Finanzen & Wahlen verschiedene Wahlen vor und sorgt für deren Abwicklung. Dazu gehören:

  • Kommunalwahlen
  • Bürgerentscheide und Bürgermeisterwahlen
  • Landrat-Direktwahlen
  • Landtagswahlen
  • Bundestagswahlen
  • Europawahlen

An den jeweiligen Wahlabenden werden, nach Feststellung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses, die Ergebnisse auf Gemeindebezirksebene eingestellt.


KOMMUNALWAHL 

AM 15. MÄRZ 2026

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 5. Januar 2026 bis 18 Uhr bei der Wahlleitung einzureichen.

Wahlvorschläge können von Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden (Vordruckmuster 6)

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese tragen. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich von den Namen und Kurzbezeichnungen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden.

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    Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerber enthalten; ihre Reihenfolge muss erkennbar sein. Ein Bewerber darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden.

    Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein sowie deren Telefonnummern und E-Mail-Adressen enthalten.

    Der Wahlvorschlag soll nach einem Vordruckmuster eingereicht werden. Die Vordrucke können unter folgendem Link abgerufen oder auf Anforderung an mich bereitgestellt werden: https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/vordrucke-fuer-wahlvorschlagstraeger

    Die Bewerber für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen (Vordruckmuster 11).

    Folgende Unterlagen müssen bei der Wahlleitung eingereicht werden: 

    • Wahlvorschlag (Vordruckmuster 6) mit Ergänzungsblatt
    • Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Bewerber (Vordruckmuster 9)
    • Bescheinigung der Stadt, dass die vorgeschlagenen Bewerber wählbar sind (Vordruckmuster 8)
    • Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Vordruckmuster 11) mit Ergänzungsblatt


    Darüber hinaus müssen für Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, diese von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind. Das trifft in der Regel auf Wählergruppen von gemeinsamen Listen in den Ortsbeiräten zu, die sich neu gebildet haben. Hierzu können Formblätter nach der Versammlung über die Aufstellung der Wahlvorschläge bei der Wahlleitung angefordert werden. Auch diese müssen dann gemeinsam mit dem Wahlvorschlag eingereicht und von der Wahlleitung geprüft werden.


Ansprechpartner

Wahlleitung & Stellvertretung

Keine Mitarbeitende gefunden.

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Bürgermeisterwahl

"Der Bürgermeister wird von den Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt". So sagt es § 39 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

Die sogenannten Direktwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit des jeweiligen Bürgermeisters abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt; den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt die jeweilige Stadtverordnetenversammlung. Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt, also dem Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO). Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.