Rathaus & PolItik

Aktuelles

Sonderfahrt 2026 für Seniorinnen und Senioren 


Wie in den vergangenen Jahren bietet der Landkreis Hersfeld-Rotenburg in diesem Jahr wieder eine Seniorensonderfahrt an.

Diesmal lädt der Landkreis wir zu einer kombinierten Bus- und  Schiffsreise nach Frankfurt am Main, am Donnerstag, den 28. Mai 2026 ein.

Seniorinnen und Senioren aus Rotenburg a. d. Fulda sowie den Rotenburger Stadtteilen können sich bis zum 29.04.2026 unter der Telefonnummer 06623-933531 anmelden. Der Teilnahmepreis beträgt pro Person 65,00 €.

Bitte zahlen Sie den  Teilnahmepreis vor Reiseantritt  bar in der Stadtkasse Rotenburg a. d. Fulda (Rathaus, 1. Etage, Zimmer 202) ein oder überweisen Sie diesen bitte auf folgendes Konto: IBAN DE 42 5325 0000 0050 0001 39 (Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg) mit dem  Verwendungszweck „108886 Seniorensonderfahrt 2026“

In der Fahrt sind folgende Leistungen enthalten:

  • Busfahrt nach Frankfurt am Main mit unterschiedlichen Startpunkten innerhalb des Landkreises, die je nach Anmeldesituation noch festgelegt werden.
  • Schiffsrundfahrt auf dem Main
  • Mittagessen an Bord des Ausflugsschiffes mit Ehrung der ältesten Teilnehmenden und einer kleinen Verlosung
  • Zeit zur freien Verfügung in Frankfurt am Main
  • Reiseleitung
  • Rückfahrt von Frankfurt am Maim mit den Bussen.

 

Der Landkreis stellt auf der Hinfahrt einen kleinen Frühstücksimbiss zur Verfügung.

Das Reiseziel ist Frankfurt am Main. Dort gehen die Teilnehmenden ab 10:30 Uhr an Bord eines Ausflugsschiffes. Von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr findet eine Schiffsrundfahrt auf dem Main statt. Während der Fahrt wird ein Mittagessen serviert und es findet die Ehrung der ältesten Teilnehmenden und eine kleine Verlosung statt. Im Anschluss ist Zeit zur freien Verfügung, um Frankfurt erkunden zu können. Von der Anlegestelle „Eiserner Steg“ ist die Innenstadt gut zu Fuß erreichbar. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Aufenthalts kürzere Fußwege zurückzulegen sind. Die Heimreise in unseren Landkreis wird gegen 16:30 Uhr angetreten.

Aufgrund der begrenzten Zahl an Plätzen weisen wir darauf hin, dass eine Anmeldung erst nach Erhalt einer schriftlichen Reisebestätigung durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg verbindlich ist. In der Reisebestätigung werden auch die Abfahrtszeit und der Abfahrtsort mitgeteilt.

Im Falle einer Überbuchung der Fahrt kann es ggf. notwendig sein, Teilnehmenden schriftlich abzusagen. Der bereits vorab gezahlte Reisepreis wird selbstverständlich gegen Vorlage des Absageschreibens von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zurückerstattet.