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Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Erneute Offenlegung des Entwurfs der 91.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der Gemarkung Lispenhausen gemäß § 3 (2) BauGB
Wegen einem Fehler bei den Fristen der öffentlichen Bekanntmachung zur Entwurfsoffenlage vom 21.11.2024 bis 23.12.2024 muss diese erneut durchgeführt werden.
Verfahrensverlauf:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 23.02.2023 die Aufstellung der 91.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der Gemarkung Lispenhausen beschlossen.
Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zu der 91.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der Gemarkung Lispenhausen erfolgte in dem Zeitraum vom 07.08.2023 bis 31.08.2023.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 07.11.2024 den Entwurf der 91.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der Gemarkung Lispenhausen beschlossen.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung:
Ziel und Zweck der Planung ist im Geltungsbereich des vorliegenden Flächennutzungsplans eine PV-Freiflächenanlage zu errichten. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha. Da ein Bebauungsplan zum vorliegenden Vorhaben nur aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt werden kann, soll die bestehende „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Sonderbaufläche“ und „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ geändert werden.
Die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien dient den Zwecken des Klimaschutzes und ist von überragendem öffentlichen Interesse.
Auflistung der Flurstücke:
Der Geltungsbereich für die 91.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Lispenhausen, Flur 4, Flurstück Teil aus 64/1 und 67, mit einer Fläche von 18.900 m².

Grenze des Geltungsbereichs
Die Unterlagen zur 91.Änderung des Flächennutzungsplans sind in der Zeit vom 01.08.2025 bis einschließlich 02.09.2025 über diese Internetseite sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r einseh- und abrufbar.
Zusätzlich liegen die Entwurfsunterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Fachbereich Bauen und Liegenschaften), II. Obergeschoss, im Flur und im Zimmer Nr. 302 von Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Information liegen vor:
- Umweltbericht mit Artenschutzbeitrag und Bewertung der Umweltauswirkungen
- Wanderverband Hessen, Hinweis und Forderung zur Erhaltung der Schlehenhecken.
- Forstamt Rotenburg, Hinweis auf den Waldabstand im Süden der Planungsfläche
- Deutsche Bahn, Hinweis zu den Abstandsflächen zur 110 KV Bahnstromleitung
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Immissionsschutz zu einer möglichen
- Blendwirkung der Solarmodule
- BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) zur Pflege und zur Einzäunung des Parks
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Grundwasserschutz zum Grundwasserschutz und Bodenschutz wegen Risiken der Schafhaltung und Erhalt der Oberflächenstruktur des Oberbodens
- Regierungspräsidium Kassel, Obere Naturschutzbehörde zum Biotop- und Artenschutz bzw. Artenvielfalt
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Untere Naturschutzbehörde zum Biotop- und Artenschutz bzw. Artenvielfalt
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Sachgebiet Landwirtschaft zur Abwägung landwirtschaftliche Fläche gegen Grünlandfläche
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Rotenburg a. d. Fulda elektronisch über die E-Mail-Adresse stadtplanung@rotenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich Bauen und Liegenschaften vorgebracht oder auf Grundlage des § 4b BauGB elektronisch über die E-Mail-Adresse heinrichwacker57@aol.com vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs.5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind diesem Formblatt zu entnehmen.
Auf folgenden Hinweis nach § 3 Absatz 3 BauGB zu den Umweltverbänden wird hingewiesen:
Bei Flächennutzungsplänen ist ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz
3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Parallel wird das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 PV-Freiflächenanlage „In der Suckeloch“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der Gemarkung Lispenhausen durchgeführt.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 (4) der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in Verbindung mit § 3 (2) BauGB.
Stadt Rotenburg a. d. Fulda, 23.07.2025
gez. Nölke
Erster Stadtrat