Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Wahl des Ortsbeirates Braach vom 14.03.2021


Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich als Wahlleiter hiermit fest, dass Herr Claus Riemenschneider aus dem Wahlvorschlag der Wählergruppe „Wählergemeinschaft Braach, WGB“ auf seinen bei der Wahl erworbenen Sitz in dem Ortsbeirat Braach verzichtet hat.

Auf Grund der Bestimmung des § 34 Abs. 1 KWG rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des o. g. Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Ist der Wahlvorschlag erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt; die gesetzliche Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.

Ich stelle daher wiederum nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass aus dem Wahlvorschlag der Wählergruppe „Wählergemeinschaft Braach, WGB“ kein Nachrücker in den Ortsbeirat nachrückt, da der Wahlvorschlag keine weiteren Bewerber hat. Für den Rest der Wahlperiode besteht der Ortsbeirat nach § 34 Abs. 1 KWG aus 6 Mitgliedern.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe Einspruch nach § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim unterzeichnenden Wahlleiter in Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Rathaus) einzureichen. Innerhalb der Einspruchsfrist ist er im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Rotenburg a. d. Fulda, 27.01.2023

Der Wahlleiter der Kommunalwahlen in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

gez. Aschenbrenner, Oberamtsrat