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Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 19 „MZV Lispenhausen“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Lispenhausen


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 19 „MZV Lispenhausen“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Lispenhausen gemäß § 3 (2) BauGB mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 10.09.2026 den erneuten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „MZV Lispenhausen“ Rotenburg a. d. Fulda für den Stadtteil Lispenhausen beschlossen.

Aufgrund eingehender Stellungnahmen des RP Kassel im Zuge der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.2 BauGB) wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2029 eine Verfahrensänderung beschlossen sowie die erneute Durchführung der formellen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung (§§3, 4 Abs.2 BauGB.

Das Verfahren wird als Regelverfahren gem. § 8 BauGB weitergeführt. Im Zuge dessen wird das Gebiet gem. § 11 BauNVO als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Abfallwirtschaft“ ausgewiesen. Durch die Umstellung auf das Regelverfahren entfällt die Notwendigkeit eines Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines Durchführungsvertrags als planungsrechtliche Grundlage.

Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:

Seit September 2014 betreibt der Müllabhol-Zweckverband „Rotenburg“ (MZV) auf dem Gelände eine Umschlaghalle für Restmüll, Bioabfall und Papier. Um größere Mengen auf dem jetzigen Betriebsgelände zwischenlagern zu können, will der MZV einen Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) stellen. Voraussetzung für eine Genehmigung der Anlage nach BImSchG ist, dass sich das Vorhaben bzw. der Betrieb innerhalb einer ausgewiesenen baurechtlich gesicherten Fläche entsteht bzw. betrieben wird. Zu diesem Zweck wird das vorliegende Bauleitplanverfahren durchgeführt.

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 19 „MZV Lispenhausen“ umfasst folgende Grund­stücke:

Gemarkung: Lispenhausen, Flur: 9, Flurstücke: 14/41, 14/42, 14/43, 14/44, 14/45, 14/46, 14/47, 14/48, 14/49, 14/63

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs


Der Beschluss zum erneuten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „MZV Lispenhausen“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Lispenhausen wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2026 gefasst, die Unterlagen hierzu mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 (2) BauGB sind in der Zeit vom 28.09.2026 bis einschließlich 28.10.2026 über diese Internetseite sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r einseh- und abrufbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Fachbereich Bauen und Liegenschaften), 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 302 von Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Information liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt vor:

  • Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Der Umweltbericht umfasst eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB u.a. die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt und Artenschutz, Landschaft, Schutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Lebensraumtypen, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.

     Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur        Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

  • Weiterhin liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 2 BauGB von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind:
  • Regierungspräsidium Kassel, Dez. Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten und Bodenschutz: Hinweis zu möglichen Altlasten und bodenfunktionaler Kompensationsbetrachtung
  • Regierungspräsidium Kassel, Dez. Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz: Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser und zur Versickerung, keine Betroffenheiten von oberirdischen Gewässern
  • Regierungspräsidium Kassel Dez. Immissionsschutz:  keine grundsätzlichen Bedenken, Hinweis zum möglicherweise veralteten Geruchsgutachten.
  • Regierungspräsidium Kassel, Dz. Bergaufsicht: Hinweis auf Vorliegen des Berechtigungsfeldes „Tannenberg“
  • Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, FD Ländlicher Raum, SG Naturschutz: keine grundsätzlichen Bedenken, Hinweise und Anregungen zu den textlichen Festsetzungen.
  • Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, Bauaufsicht: keine Bedenken, Hinweise zum Verfahren und sowie der Festsetzungen
  • Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, FD Ländlicher Raum, SG Wasser- und Bodenschutz: Hinweis zur wasserrechtlichen Zuständigkeit und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
  • Deutsche Bahn AG: Hinweise zu einzuhaltenden Sicherheitsabständen, Vegetation, Oberleitungen, Einfriedungen, Immissionen

 

Die im Rahmen der formellen Beteiligung angebrachten Anregungen und Bedenken wurden in der Erarbeitung der Entwurfsplanung sowie bei der Erstellung des Umweltberichtes berücksichtigt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Rotenburg a. d. Fulda elektronisch über die E-Mail-Adresse stadtplanung@rotenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich Bauen und Liegenschaften vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Rotenburg a. d. Fulda personenbezogene Daten einem von der Stadt beauftragten Dritten (Planungsbüro) zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder dem von der Stadt eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), dass Sie hier einsehen können und das mit ausliegt.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in Verbindung mit § 3 (2) BauGB.

 

Rotenburg a. d. Fulda, 21.09.2026

Gez. M. Weber
Bürgermeister


Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 28.09.2026 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekanntgemacht.


Rotenburg a. d. Fulda, den 28.09.2026

gez. Weber
Bürgermeister