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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung über die Einziehung von zwei städtischen Flächen in der Gemarkung Rotenburg, Flur 7, Flurstück 398/1, „Am Kies/Schmaler Weg“ (Teilfläche) und Flurstück 398/2, „Am Kies“
Aufgrund der §§ 5 und 51 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025, Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in ihrer Sitzung am 10.09.2026 die nachstehende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:
§ 1
In der Gemarkung Rotenburg werden folgende öffentliche Flächen eingezogen:
Gemarkung Rotenburg
Flur 7, Flurstück 398/1 = ca. 47 m² von insgesamt 661 m², „Am Kies/Schmaler Weg“ und
Flur 7, Flurstück 398/2 = 16 m², „Am Kies“
Für diese Flächen besteht kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr.
§ 2
Die Aufhebung und Einziehung wird am Tage nach der Veröffentlichung dieser Satzung gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda rechtswirksam.
Stand der Katasterangaben: 19.08.2026
Ausfertigungsvermerk:
Es wird hiermit bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Rotenburg a. d. Fulda, den 11.09.2026
gez.
Weber
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am 16.09.2026 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekannt gemacht.
Rotenburg a. d. Fulda, den 16.09.2026
gez.
Weber
Bürgermeister
