Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Stadt Rotenburg a. d. Fulda; 
Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 17 „Gleisanlagen Lispenhausen Süd“, Gemarkung Lispenhausen


Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

 

Bauleitplanung der Gemeinde Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 17 „Gleisanlagen Lispenhausen Süd“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Lispenhausen gemäß § 3 (2) BauGB mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 13.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gleisanlagen Lispenhausen Süd“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Lispenhausen beschlossen.

Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 17 „Gewerbegebiet Lispenhausen Süd“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Lispenhausen erfolgte in dem Zeitraum vom 04.07.2024 bis 06.08.2024.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

Geplant ist für eine ansässige Firma mit Schwerpunkt Bahn-Logistik der Ausbau eines Container-Umschlagplatzes, auf dem Güter von der Straße auf die Schiene umgeladen werden können. Hierzu sollen die dargestellten Flächen für die zukünftigen Nutzungen ertüchtigt und neue Gleisanlagen auf angrenzenden Flächen gebaut werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 „Gleisanlagen Lispenhausen Süd“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Lispenhausen, Flur 9, Flurstücke 16/1, 16/2, 16/3, 16/15, 16/16, 16/17,

Teil aus 16/19, 219/16, 242/16, 320/16, 321/16, 322/16, 323/16, 324/16, 325/16, 327/16, 328/16, 329/16, 330/16, 331/16.

Der Beschluss zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Gleisanlagen Lispenhausen Süd“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Lispenhausen wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2025 gefasst, die Unterlagen hierzu mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 (2) BauGB sind in der Zeit vom 23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025 über die Internetseite   https://www.rotenburg.de/rathaus-politik/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/, sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r einseh- und abrufbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Fachbereich Bauen und Liegenschaften), II. Obergeschoss, Zimmer Nr. 302 von Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Information liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt vor:

- RP Kassel Dez. 26 Forsten, Jagd:  keine forstrechtlichen Bedenken

- RP Kassel Dez. 31.2 Grundwasserschutz, Altlasten, Bodenschutz:  Hinweise zu     

  Wasserschutzgebieten und Vermeidungs-, Minderungs- und

  Kompensationsmaßnahmen; zu Altlasten/Altstandorten; zur Bewertung von

  Eingriffen in den Bodenhaushalt und zu Maßnahmen zum Bodenschutz

- RP Kassel Dez. 31.4 Kommunales Abwasser, Oberirdische Gewässer:  Hinweise

  zur Abwasserentsorgung und zur Einleitung Niederschlagswasser; keine Bedenken

  hinsichtlich oberirdischer Gewässer und Hochwasserschutz

- RP Kassel Dez. 33.2 Immissionsschutz:  keine grundsätzlichen Bedenken,

  Anregung eines schalltechnischen Gutachtens

- RP Kassel Bergaufsicht:   keine Bedenken zu öffentlich-rechtlichen Belangen des

  Bergbaus

- Landkreis - Bauaufsicht:  Hinweis zur maximal zulässigen Höhe

- Landkreis - Naturschutz:  Abschließende Beurteilung noch nicht möglich, da

  Untersuchungsergebnisse noch ausstehen. Hinweise zum Ausgleichsbedarf für

  Streuobstwiesen. Hinweise zu Bepflanzungsflächen und Fassadenbegrünung

  (Pflanzlisten). Hinweis zu umweltverträglicher Beleuchtung.

- Landkreis – Wasser- und Bodenschutz:  Abwasser: Hinweis zu wasserrechtlichen

  Zuständigkeiten und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hinsichtlich

  Oberirdische Gewässer/Hochwasserschutz und Trinkwasser-

  /Heilquellenschutzgebiete keine Bedenken, da nicht betroffen.

- Landkreis – Landwirtschaft:  keine Bedenken, da landwirtschaftliche Belange nur

  geringfügig betroffen

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angebrachten Anregungen und Bedenken wurden in der Erarbeitung der Entwurfsplanung berücksichtigt und eingearbeitet.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Rotenburg a. d. Fulda elektronisch über die E-Mail-Adresse stadtplanung@rotenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich Bauen und Liegenschaften vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6

Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit

§ 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Rotenburg a. d. Fulda personenbezogene Daten einem von der Gemeinde beauftragten Dritten (Planungsbüro) zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der

Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), dass Sie hier einsehen können und das mit ausliegt.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Parallelverfahren wird die 108. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rotenburg a. d. Fulda durchgeführt.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in Verbindung mit § 3 (2) BauGB.

 

Stadt Rotenburg a. d. Fulda, 16.06.2025

gez. Weber
Bürgermeister