Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung der Entgeltregelung der Dorfgemeinschaftshäuser


Gemäß Magistratsbeschluss der Stadt Rotenburg a. d. Fulda vom 10.01.2024 wurde die bestehende Entgeltregelung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, des Bürgerzentrums Lispenhausen einschließlich Kegelbahn, Vereins-, Gruppen- und Jugendräume, der Sporthäuser, der Feuerwehrgerätehäuser, der Räumlichkeiten der ehemaligen Heienbachschule sowie der ehemaligen Altenstube im Neuen Rathaus vom 25.11.2022 mit Wirkung vom 01.02.2024 wie folgt geändert:

 

§ 1
Geltungsbereich

„Die Benutzung der einzelnen Feuerwehrgerätehäuser in den einzelnen Stadtteilen sowie in der Kernstadt von Rotenburg a. d. Fulda wird ersatzlos gestrichen und somit aus dem Geltungsbereich dieser Entgeltsatzung genommen.“

 

§ 2
Nutzungsentgelt

„§ 2 (6) (Feuerwehrgerätehäuser) der bestehenden Entgeltregelung, „Das Entgelt beträgt pauschal 60,00 € pro Nutzungstag. Darin enthalten sind die Kosten für Wasser, Abwasser und Strom. Die Räumlichkeiten der Feuerwehrgerätehäuser sollen nur an Mitglieder der Feuerwehrvereine vermietet werden“ wird ersatzlos gestrichen.“

 

§ 9
Inkrafttreten

„Diese I. Änderung der Entgeltregelung tritt mit Wirkung zum 01.02.2024 in Kraft.“

 

Alle weiteren Inhalte der Entgeltregelung vom 25.11.2022 bleiben hiervon unberührt.

 

Rotenburg a. d. Fulda, den 15.01.2024

Der Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

 

gez. Grunwald
Bürgermeister