Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

I. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda


Aufgrund der §§ 5,51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) sowie der §§ 52, 86 und 91 der Hessischen Bauordnung (HBO) in der Fassung vom 28. Mai 2018 (GVBI. S.198 ff), zuletzt geändert durch Gesetz am 03. Juni 2020 (GVBI. S. 378), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der Sitzung am 27. Mai 2021 folgende I. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung vom 19. Juni 2019 beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

Artikel I

Die Stellplatzsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda wird wie folgt geändert:

Anlage 1 der Stellplatzsatzung - Stellplatzbedarf - Nr. 1.3 wird wie folgt neu gefasst:

1.3
Gebäude mit Altenwohnungen
1 Stpl. je Wohnung

Artikel II

Diese I. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.


Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtwirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Rotenburg a. d. Fulda, den 28.05.2021

Der Magistrat
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Grunwald
Bürgermeister