Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

II. Änderung der Entgeltregelung


II. Änderung der Entgeltregelung


Gemäß Magistratsbeschluss der Stadt Rotenburg a. d. Fulda vom 14.10.2026 wurde die bestehende Entgeltregelung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, des Bürgerzentrums Lispenhausen einschließlich Kegelbahn, Vereins-, Gruppen- und Jugendräume, der Sporthäuser, der Räumlichkeiten der ehemaligen Heienbachschule sowie der ehemaligen Altenstube im neuen Rathaus vom 25.11.2022, der I. Änderung vom 15.01.2024,  mit Wirkung vom 01.01.2027 wie folgt geändert:


§ 1
Geltungsbereich

„Die Benutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Heienbachschule wird ersatzlos gestrichen und somit aus dem Geltungsbereich dieser Entgeltregelung genommen.“

§ 2
Nutzungsentgelt

(1) Für die Benutzung der in § 1 genannten Einrichtungen werden folgende Entgelte festgesetzt:

Für die Dorfgemeinschaftshäuser Seifertshausen und Dankerode:
volles Tagesentgelt    =  110,00 €
unmittelbar darauffolgender ganzer Tag    =    80,00 €
halbes Tagesentgelt    =    55,00 €
    

Für das Dorfgemeinschaftshaus Atzelrode:
volles Tagesentgelt    =   80,00 €
unmittelbar darauffolgender ganzer Tag    =   60,00 €        
halbes Tagesentgelt    =   40,00 €

Nutzung des Grillunterstandes zusätzlich    =   12,00  €
        

Für die Dorfgemeinschaftshäuser in den Stadtteilen Erkshausen, Mündershausen, Schwarzenhasel:
volles Tagesentgelt    =   120,00 €
unmittelbar darauffolgender ganzer Tag    =     90,00 €
halbes Tagesentgelt    =     60,00 €
                    

Für das Dorfgemeinschaftshaus Braach:
Nutzung des großen Saals:
volles Tagesentgelt    =   120,00 €
unmittelbar darauffolgender ganzer Tag    =     90,00 €
halbes Tagesentgelt    =     60,00 €

Nutzung der beiden jeweiligen Vereinsräume:
volles Tagesentgelt    =     70,00 €
+ Pauschale für Strom    =     15,00 €

unmittelbar darauffolgender ganzer Tag     =     55,00 €
+ Pauschale für Strom    =     15,00 €

halbes Tagesentgelt    =     35,00 €
+ Pauschale für Strom    =       7,50 €

        
Für das Bürgerzentrum Lispenhausen:
Nutzung des Saals:
volles Tagesentgelt    =   130,00 €
unmittelbar darauffolgender ganzer Tag    =   100,00 €
halbes Tagesentgelt    =     65,00 €

Nutzung des Vereinsraums:
volles Tagesentgelt    =     70,00 €
unmittelbar darauffolgender ganzer Tag    =     55,00 €
halbes Tagesentgelt    =     35,00 €
            
Kegelraum bzw. -bahn im Bürgerzentrum Lispenhausen

Für die Nutzung der Kegelbahn sind pro Stunde 12,00 € zu zahlen.
Stromkosten enthalten!

Die Nutzung des Kegelraumes außerhalb der Kegelbahnnutzung beträgt:

Tagesentgelt    =    70,00 €
Zuzüglich Stromkosten nach Verbrauch!


Für die Sporthäuser in den Stadtteilen Braach, Lispenhausen und Schwarzenhasel gilt:                                    
volles Tagesentgelt    =     60,00 €
unmittelbar darauffolgender ganzer Tag    =     45,00 €
halbes Tagesentgelt    =     30,00 €

(2) Der gebührenpflichtige Veranstaltungstag (bei vollem Tagesentgelt) beginnt in der Regel um 18.00 Uhr des Vortages und endet um 10.00 Uhr des Folgetages. 

(3) Unter dem halben Tagesentgelt ist die Benutzung bis zu 4 Stunden zu verstehen (z. B. Beerdigungen, Taufen). Vor- und Aufräumarbeiten finden am Nutzungstag statt.

(4) Das Entgelt für den unmittelbar darauffolgenden Tag ist anzuwenden, z. B. beim Hochzeits-Nachkaffee.

(5) Zuzüglich zu dem Tagesentgelt sind Stromkosten in Höhe von 0,50 €/kWh zu zahlen.
                                            
(6) Das Entgelt für wiederkehrende Nutzer (auch gewerblich z. B. Yoga-Kurse, Krankengymnastik, Tanzschule etc.) beträgt pro Zeitstunde 12,00 € (inkl. Wasser-/Abwasser-/Stromkosten) und für jede weitere halbe Stunde 6,00 € für den in § 1 genannten Geltungsbereich. Vorbereitungs- und Abräumarbeiten fallen auch unter diese entgeltpflichtige Nutzungszeit.        

§ 9
Inkrafttreten

Diese II. Änderung der Entgeltregelung tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2027 in Kraft. 

Alle weiteren Inhalte der Entgeltregelung vom 25.11.2022 sowie der I. Änderung vom 15.01.2024 bleiben hiervon unberührt.


Rotenburg a. d. Fulda, 28.10.2026
Der Magistrat

gez. Weber
Bürgermeister


Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 06.11.2026 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekanntgemacht.

Rotenburg a. d. Fulda, 

gez. Weber
Bürgermeister