Rathaus & PolItik

Öffntliche Bekanntmachung

IV. Satzung zur Änderung der Kita-Kostenbeitragssatzung


Auf Grundlage von § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (neugefasst durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 , BGBI. 12022, zuletzt geändert durch Gesetz 9.10.2020 1 2075), § 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs vom 18.12.2006, GVBI. 1 S. 698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.6.2020, GVBI. S. 436, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.3.2013 (GVBI. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.5.2018, GVBI. S. 247 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in ihrer Sitzung vom 04.02.2021 die nachfolgende IV. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda (Kostenbeitragssatzung) beschlossen:

Artikel 1

§ 3 a wird in der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda (Kostenbeitragssatzung) eingefügt:

§3a
Einschränkung des Betreuungsangebotes

(1)    Nimmt ein Kind ein Betreuungsangebot in der Tageseinrichtung an einem Tag nicht in Anspruch, für den aufgrund von Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus ein Betretungsverbot bestand oder für den eine Beschränkung der Betreuung auf Fälle dringender Betreuungsnotwendigkeit geregelt ist, werden Kostenbeiträge nach dieser Satzung für diesen Zeitraum nicht erhoben; bereits im Voraus gezahlte Kostenbeiträge werden erstattet.

(2)    Absatz 1 gilt entsprechend, wenn ein Betreuungsangebot aufgrund von Hygienebestimmungen nur für eine verringerte tägliche Betreuungszeit in Anspruch genommen werden darf und Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus nach Abs. 1 gelten. Unter diesen Voraussetzungen reduziert sich der Kostenbeitrag in dem Verhältnis, in dem die tatsächlich verfügbare Betreuungszeit zu der für das Kind vor Inkrafttreten von Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus festgelegten Betreuungszeit steht.

Artikel II

Diese IV. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda (Kostenbeitragssatzung) tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Rotenburg a. d. Fulda, den 05. Februar 2021

Der Magistrat
Der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Grunwald
Bürgermeister