Rathaus & PolItik

öffentliche Bekanntmachung

Wahl des Ortsbeirates Lispenhausen vom 14.03.2021


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda


Wahl des Ortsbeirates Lispenhausen vom 14.03.2021
hier: Feststellung des Wahlleiters über das Ausscheiden und Nachrücken eines Ortsbeiratsmitglieds



Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich als Wahlleiter hiermit fest, dass Herr Jörg Schlüter aus dem Wahlvorschlag der Partei „Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD“ seinen bei der Wahl erworbenen Sitz in dem Ortsbeirat Lispenhausen durch sein Ableben verloren hat.

Auf Grund der Bestimmung des § 34 Abs. 1 KWG rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des o. g. Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Ich stelle daher wiederum nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass


Frau Christiane Ringer,
Hölderlinstraße 3,
36199 Rotenburg a. d. Fulda, Stadtteil Lispenhausen


als nächste/r noch nicht berufene/r Bewerber/in aus dem Wahlvorschlag der Partei „Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD“ in den Ortsbeirat nachrückt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe Einspruch nach § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim unterzeichnenden Wahlleiter in Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Rathaus) einzureichen. Innerhalb der Einspruchsfrist ist er im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Rotenburg a. d. Fulda, 02.04.2024

Der Wahlleiter der Kommunalwahlen in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda


gez. Aschenbrenner
Oberamtsrat