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Öffentliche Bekanntmachung
Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung
Amtliche Bekanntmachung
Feststellung
gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Der bei den Kommunalwahlen in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda gewählte
Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 6 - Unabhängige Bürger Rotenburgs e.V., UBR
lfd. Nr. 2, Herr Wilfried Roß hat mit Schreiben vom 24.06.2026 sein Mandat niedergelegt zum 24.06.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten
Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a.
d. Fulda nachrückt:
Nr. 6 – Unabhängige Bürger Rotenburgs e.V., UBR
lfd. Nr. 10, Herr Eckhard Müller, Rotenburg a. d. Fulda, 2221 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei
Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom
Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000
Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter Dirk Aschenbrenner, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb
der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden.
Rotenburg a. d. Fulda, 25.06.2026
Der Wahlleiter der
Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Abt.1 - Wahlamt
Marktplatz 14
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehend ausgefertigte amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken von Bewerber Eckhard Müller in die
Stadtverordnetenversammlung wurde am 25.06.2026 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter
www.rotenburg.de öffentlich bekannt gemacht.
Rotenburg a. d. Fulda, 25.06.2026
gez. Weber, Bürgermeister
