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Öffentliche Bekanntmachung
Stadtverordnetenversammlung Nachrücker SPD
Amtliche Bekanntmachung
Feststellung
gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Die bei den Kommunalwahlen in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 15, Frau Susanne Kanngieser hat mit Schreiben vom 28.07.2026 ihr Mandat niedergelegt zum 01.08.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda nachrückt:
Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 6, Frau Susanne Stückrad, Rotenburg a. d. Fulda, 1464 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter Dirk Aschenbrenner, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rotenburg a. d. Fulda, 29.07.2026
Der Wahlleiter der
Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Abt.1 - Wahlamt
Marktplatz 14
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 30.07.2026 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekannt gemacht.
